Die Pauschalpreise sind nur vom inhaltlichen Umfang
einer Änderung abhängig, also nur von der
Wirkung für die Anwender.
Der Nutzer kann daher mit ein wenig Erfahrung selbst die
Preise für Änderungen der Software
wie aus einem Katalog ohne aufwändigen Angebotsprozess
ermitteln.
Die Struktur der konkreten Preisliste ist stark
von Art und Zweck einer Software abhängig.
Daher können wir hier nur
Verfahren zur Ermittlung
dieser Preisliste darstellen.
Die konkreten Pauschalpreise orientieren sich an den
Erstellungsaufwänden der abgenommenen Software und unserer
Bewertung ihrer
dynamischen Qualität.
Unsere Anforderungen an die technische Qualität von Software sind gezielt
an das angelehnt, was weltweit die besten Anbieter mit
exzellenten Entwicklungsteams bereits heute ganz selbstverständlich durch
den konsequenten Einsatz des aktuellen Standes der Technik(en)
effizient und in hoher Qualität erfüllen.
Diese Effizienz bei der deutlichen Verbesserung der
dynamischen Qualität der Software basiert auf viel
Erfahrung und Übung beim Einsatz von Technik, Techniken und Werkzeugen
aus den letzten Jahren.
So erreichen sie bereits während der Erstellung und durch ein
vermindertes Projektrisiko oder über die
Wiederverwendung von Werkzeugen in anderen Projekten
Einsparungen, welche insgesamt die beträchtlichen
Zusatzaufwände in einigen Bereichen deutlich übersteigen.
Eine Weitergabe dieser Einsparungen an den Nutzer verschafft dem
Anbieter im Rahmen einer Ausschreibung einen
Kostenvorteil und dem Nutzer somit die
kostenneutrale Erfüllung unserer Anforderungen.
Es müssen jedoch zwei wichtige Einschränkungen gemacht werden.
Einerseits muss man diese exzellenten Entwicklungsteams gezielt suchen.
Sie befinden sich noch klar in der Minderheit.
Die Masse der Anbieter hatte bisher zu wenig Anreiz
in die Qualität ihres Kodes zu investieren,
weil das außer bei den fortschrittlichsten Nutzern keinen Unterschied macht.
Andererseits kann jede Einschränkung, die der
Nutzer dem Anbieter bei der Auswahl geeigneter Techniken und Technologien
auferlegt, zum die Kostenneutralität verhindern.
Die Durchsetzung einer konkreten Plattform (z.B. .NET), einer
Datenbank oder auch eines Vorgehensmodells
kann durchaus zu höheren Kosten bzgl. der Erfüllung der technischen
Anforderungen führen oder diese teilweise unmöglich machen.
Ein Anbieter mit Software ausreichender Qualität, hat mehrere gute Gründe:
Der Auftraggeber akzeptiert für Informationssysteme,
die sich nicht leicht gegen Alternativen austauschen lassen,
nur noch Angebote, bei denen die
Qualität der Software für eine eingehende
(due diligence)
Prüfung offengelegt wird.
Er zieht nur noch solche Angebote als seriös in Betracht,
die sich für eine Auswahl anhand der Lebenszykluskosten eignen.
Bei zukünftigen Ausschreibungen dieses Auftraggebers haben jene Anbieter einen Wettbewerbsvorteil, die bereits Erfahrungen mit solchen Bedingungen gesammelt haben.
Auch bei anderen Ausschreibungen können diese Anbieter
ihre Software ohne Preisaufschlag gleich mit unseren
Pauschalpreisen für zukünftige Änderungen anbieten.
Diese bereits auf die initialen Anpassungen an diese Ausschreibungen
anzuwenden, ermöglicht dem Auftraggeber weitgehende Wahlmöglichkeiten.
Damit bieten sie gegenüber anderen Anbietern eine einzigartige Leistung an.
Jeder Auftraggeber wird über kurz oder lang bei
Software nach dem aktuellen
Stand der Technik
die Transparenz der Qualität voraussetzen
und dann werden alle wichtigen Ausschreibungen ähnliche Anforderungen enthalten.
Daher lohnt es sich für einen Anbieter,
zu den ersten zu gehören, die solche Anforderungen erfüllen können.
Auftraggeber erteilen selten Aufträge, um die
dynamische Qualität
einer Software zu verbessern
und so die Kosten zukünftiger Anpassungen zu senken,
weil sie den Effekt gar nicht überprüfen können.
Gerade das ist bei uns anders.
Die Senkung der zukünftigen Änderungskosten durch gezielte Investitionen
ist eine unserer wesentlichen Einnahmequellen.
Dafür wird der Anbieter von uns zusätzliche Aufträge und viele andere
Arten der Unterstützung wie z.B. Schulungen
und speziell erstellte Werkzeuge erhalten.
Diese Frage stellt sich für Sie nur, wenn Sie unsere Preisgarantien der Stufe (4) in Anspruch nehmen. Die Stufen (1) bis (3) sind reine Beratungsleistungen, deren Vorteile ohnehin nicht mehr verloren gehen können.
Unsere Leistungs- und Kostenstruktur hat zur Folge, dass Sie, selbst falls wir ausfallen sollten und unseren Verpflichtungen aus Stufe (4) nicht mehr nachkommen könnten, zwar die damit verbundene Planungssicherheit verlieren würden. Sie wären aber auch von ihrer Verpflichtung befreit uns die vereinbarte Gesamtobergrenze für die rein technische Änderungen zu zahlen. Je nach Zeitpunkt unseres Ausfalls würden sie zwar in Zukunft u.U. eher mehr dafür zahlen müssen, sie wären aber keinesfalls schlechter gestellt, als hätten Sie unsere Leistungen der Stufe (4) erst gar nicht in Anspruch genommen.
Sollten wir es nicht geschafft haben, die
Kosten von Anpassungen unter die vereinbarten Pauschalpreise
zu drücken,
so hatten Sie bis zu unserem Ausfall Einsparungen.
Danach zahlen Sie wieder die üblichen Preise.
Sollten wir die Kosten von Anpassungen unter die vereinbarten
Pauschalpreise gedrückt haben,
so werden Sie nach unserem Ausfall weitere Einsparungen haben,
weil Sie danach die reduzierten Preise zahlen.
Wenn z.B. eine Preisagentur ihren Dienst einstellt, ist das vielleicht unangenehm, heißt jedoch nicht, dass Sie dann in Zukunft mehr zahlen müssen, als wenn Sie diese Agentur erst gar nicht genutzt hätten.
Die eigentliche Zeche zahlen die Anbieter geringerer Qualität,
die zukünftig weniger Aufträge erhalten.