Sie erhalten Planungssicherheit, indem wir Ihnen das
technische Änderungskostenrisiko und das
Ausfallrisiko abnehmen.
Ihnen verbleibt nur das Risiko der Menge und des Umfangs
(nicht der Preise) zukünftiger inhaltlicher Anforderungen,
die sich aus Ihrem Geschäft ergeben, die Sie also
auch ohne den Einsatz eines Informationssystems hätten.
Wir halten Ihre Preise für Anpassungen konstant oder
senken diese durch gezielte Investitionen weiter und
verlängern so auch die wirtschaftliche Lebensdauer
des Informationssystems.
Falls der Lieferant seinen Verpflichtungen
nicht mehr angemessen nachkommt,
wird deren reibungslose Übernahme durch einen Dritten gewährleistet.
Diese Stufe beginnt mit der verbindlichen Vereinbarung der in Stufe (3) angebotenen Pauschalpreise für zukünftige Anpassungen und der Gesamtobergrenze für rein technische Anpassungen der nächsten z.B. 10 Jahre.
Sie schreiben Änderungen an der Software auch danach wie bisher aus.
Überschreitet der Preis den vereinbarten,
bekommen Sie die Differenz von uns ersetzt.
Anderenfalls zahlen Sie die Differenz an uns.
Wir erhalten jedoch eine Art Vorkaufsrecht, d.h. wir können
in jeden Auftrag zu den von Ihnen vereinbarten Konditionen anstelle des
Auftragnehmers eintreten und diesen dann durch eine dritte Firma
erledigen lassen.
Dieses Recht dient vorrangig als Disziplinierungsmaßnahme für den Lieferanten,
das von uns, wegen der damit verbundenen zusätzlichen Risiken,
nur im Sonderfall ausgeübt wird.
Die bestehenden Preisgarantien können nur dann für eine
geänderte Software übernommen werden, wenn sich deren
technische Qualität nicht verringert.
Daher muss jede dieser Ausschreibungen die Erfüllung
spezieller technischer Anforderungen
(analog zu Stufe (1)) fordern.
Die erfolgreiche technische Abnahme dieser Anforderungen
(analog zu Stufe (2))
ist die Voraussetzung
für eine Weiterführung der bisherigen Preisgarantien.
Wir werden durch gezielte Investitionen die
technische Qualität der Software weiter verbessern
und damit die Änderungskosten weiter senken, wenn sich z.B. im Rahmen des
technischen Fortschritts die Gelegenheit dazu ergibt.
Größere Umbauten werden wir nur in Absprache mit Ihnen
durchführen und Sie dabei durch eine Senkung der Pauschalpreise
an den Einsparungen beteiligen.
Ihr Lieferant kann alle zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen
Preis umsetzen.
Dabei liegt er mal über, mal unter den vereinbarten Pauschalpreisen, bleibt aber im
Durchschnitt darunter.
Einen Teil dieser Überschüsse investieren wir in allgemeine Werkzeuge
zur Unterstützung der Lieferanten und eine weitere Verbesserung der
Qualität Ihrer Software durch Ihren Lieferanten.
So erreichen wir eine weitere Senkung der Änderungskosten, die wir teilweise
als Senkung der Pauschalpreise an Sie weitergeben.
Die rein technischen Änderungen (z.B. Wechsel von Datenbanken und Schnittstellen)
zahlen Sie in vollem Umfang bis zur vereinbarten Gesamtobergrenze.
Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es immer noch wirtschaftlich das System
weiter zu nutzen.
Neben den inhaltlichen Änderungen wurden dafür jedoch nur 80% der
vereinbarten Gesamtobergrenze benötigt.
Die verbleibenden 20% werden geteilt, d.h. Sie zahlen 10% nach.
Außerdem verlängern Sie den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.
In Stufe (3)
haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt.
Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der
Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann:
Ihr Lieferant kann viele der zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen
Preis umsetzen.
In einigen Fällen (z.B. beim Wechsel der Datenbank) ist es jedoch wirtschaftlicher,
dass die Änderung von Spezialisten einer dritten Firma unter Einbindung Ihres
Lieferanten durchgeführt wird.
Nach einigen Jahren ist Ihr Lieferant aufgrund einer Änderung seiner Geschäftspolitik nicht
mehr bereit oder in der Lage Preise im gewünschten Rahmen anzubieten.
Wir besorgen einen anderen Anbieter, der die weitere Wartung, Pflege und Änderung des
Informationssystems übernimmt.
Dieser bringt neue Kompetenzen mit und so gelingt es recht schnell die zusätzlichen
Aufwände dieses Wechsels durch weitere Verbesserungen der Qualität auszugleichen
und auch Ihre Pauschalpreise noch leicht zu senken.
Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es immer noch wirtschaftlich das System
weiter zu nutzen.
Neben den inhaltlichen Änderungen wurde dafür jedoch die vereinbarte
Gesamtobergrenze voll ausgeschöpft.
Sie verlängern den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.
In Stufe (3)
haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt.
Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der
Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann:
Ihr Lieferant kann alle zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen
Preis umsetzen.
Er ist jedoch nach einigen Jahren ohne Vorwarnung nicht mehr
in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wir besorgen schnell einen anderen Anbieter, der die weitere Wartung, Pflege und
Änderung des Informationssystems übernimmt.
Es gelingt lange nicht, die zusätzlichen Aufwände dieses Wechsels durch weitere
Verbesserungen der Qualität auszugleichen und Ihre Pauschalpreise noch zu senken.
Die Preise für die späteren Anpassungen liegen sogar im Durchschnitt leicht über den
vereinbarten Pauschalpreisen. Diese Differenz tragen wir.
Bei der letzten rein technischen Änderung wird auch die vereinbarte Gesamtobergrenze
überschritten. Diese Überschreitung tragen ebenfalls wir.
Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es trotzdem immer noch wirtschaftlich
das System weiter zu nutzen.
Sie verlängern den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.
In Stufe (3)
haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt.
Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der
Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann: